Gabriela Hausenstein Fotodesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeines und Begriffe


(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Fotografin Gabriela Hausenstein (nachfolgend: Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers.


(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.


(3) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.


(4) Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Negative, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD, DVD oder sonstigen Speichermedien usw.).



§ 2 Urheberrecht


(1) Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.


(2) Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.


(3) Die Fotografin überträgt jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die eigene Nutzung. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.


(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.


(5) Bei Verwertung der Lichtbilder darf die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbilds genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts der Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz.


(6) Die Fotografin ist berechtigt, bei ihr bestellte Lichtbilder zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Auftraggeber gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 Kunsturhebergesetz.


(7) Bei Personenbildnissen versichert der Auftraggeber, dass er die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung für Werbemaßnahmen der Fotografin besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter sowie Kosten der Rechtsverfolgung, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, stellt der Auftraggeber die Fotografin von der Haftung vollumfänglich frei.


(8) Negative und digitale Raw-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist zusätzlich zu honorieren.



§ 3 Vergütung und Eigentumsvorbehalt


(1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird je nach Vereinbarung ein Honorar als Stundensatz, Tageshonorar oder in Form einer Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie eventueller Reisekosten berechnet. Weitere Nebenkosten (Assistenten, Visagisten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, zählen Auf- und Abbauzeiten, Warte- oder Fahrzeiten mit Ausnahme der An- und Abreise zur Arbeitszeit der Fotografin.


(2) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die nicht von ihr zu vertretenden Warte- oder Fahrzeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.


(3) Fällige Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Arbeitstagen zu begleichen.


(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder, einschließlich gelieferter Foto-CDs, DVDs und anderer Produkte und Medienm, Eigentum der Fotografin.


(5) Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen für die Gestaltung des Lichtbildes gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Bei digitalen Aufnahmen sieht der Auftraggeber vor der Weitergabe an das Labor oder der Herausgabe der Dateien das fertig bearbeitete Bild am Monitor. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.


 

§ 4 Haftung


(1) Für Schäden, jedweder Art, die im Rahmen der Vertragserfüllung eintreten, haftet die Fotografin für sich und ihre Mitarbeiter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Mitarbeiter durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.


(2) Die Archivierung von Negativen und digitalen Bilddaten durch die Fotografin ist nicht Teil des Auftrags, es sei denn, sie ist ausdrücklich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung erfolgt die Archivierung demnach ohne jede Gewähr. Die Fotografin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, archivierte Negative und Daten drei Jahren nach Beendigung des Auftrags zu vernichten. Ist eine Archivierung vereinbart, haftet die Fotografin für die Beschädigung von Negativen sowie für Datenverluste und Nichtlesbarkeit von Daten nur, wenn sie oder ihre Mitarbeiter den Schaden grob fahrlässig verschuldet haben. Für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder haftet die Fotografin nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials bzw. der Datenträger. Mit der übergabe der Daten an den Auftraggeber enden die Archivierungspflicht der Fotografin und jegliche Haftung dafür.


(3) Die Fotografin haftet für die Nichteinhaltung vereinbarter Termine nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


(4) Für Fremdleistungen, die durch Dritte erbracht werden, die nicht zu den eigenen Mitarbeitern der Fotografin gehören, übernimmt die Fotografin keinerlei Haftung.


(5) Die Zusendung von Lichtbildern und Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.


(6) Für Schäden jedweder Art, die durch das übertragen von Daten, welche dem Auftraggeber von der Fotografin vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, in einem Datenverarbeitungsgerät des Auftraggebers entstehen, übernimmt die Fotografin keinerlei Haftung.


 

§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit


(1) Die Fotografin ist berechtigt, sämtliche, im Rahmen des Auftragsverhältnisses und sonst für den Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber erforderlichen Daten des Auftraggebers, in passwortgeschützen elektronischen Systemen zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn und soweit sie zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.


(2) Die Fotografin ist verpflichtet, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.



§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht, salvatorische Klausel


(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin.


(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Kontakt:

Fotodesign, Gabriela Hausenstein, 70794 Filderstadt

+ 49 - (0) 7158 - 128 70 10

fotodesign-hausenstein@online.de

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